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Das Urheberrechtsgesetz schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen
Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung
einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Odys gesamte Texte sind somit urheberrechtlich geschützt und zum Nachweis
der Urheberschaft u.a. in post-versiegelten Umschlägen hinterlegt.
Copyright-Verletzungen
sind kein Kavaliersdelikt. Entsprechend wird Ody darauf reagieren ... bis hin
zu rechtlichen Schritten. Allerdings ist er auch sehr entgegenkommend, wenn man
einen seiner Texte zu nicht-kommerziellen Zwecken verwenden möchte. Einfach
per E-Mail anfragen!
Ansonsten ist grundsätzlich Honorar für die Verwendung von Odys Texten
zu entrichten. Die Höhe dieses Honorars ist Verhandlungssache.
Wer die Erlaubnis bekommt, Odys Texte zu nutzen, muss grundsätzlich den Copyrightvermerk
deutlich zum Werk stellen und Ody als Autoren nennen. Letzteres gilt auch auch
für die Verwendung der Texte in Bühnenprogrammen, in Radio und Fernsehen.
Der Name Ody ist übrigens offizielles Pseudonym.
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